_ sei angemessen zu bestrafen. 3. A.________ sei zu verurteilen 3.1 zu den erst- und den oberinstanzlichen Verfahrenskosten; 3.2 zur Bezahlung einer Genugtuung in gerichtlich zu bestimmender Höhe, mindestens aber von CHF 8‘000.00, nebst Zins zu 5% seit 01. Mai 2013, an die Privatklägerin; 3.3 zu den erst- und den oberinstanzlichen Parteikosten der Privatklägerin gemäss Kostennoten.