_; - in der Zeit zwischen ca. Juni 2014 und September 2016 in E.________(Ortschaft) z.N. von C.________ und er sei in Anwendung von Art. 40, 43, 44, 47, 49 Abs. 1 und 187 Ziff. 1 StGB sowie von Art. 426 Abs. 1 StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten, unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. Eine Gebühr von Fr. 8000.00 gemäss Art. 21 lit. a VKD II. Im Weiteren sei zu verfügen: 1.