423). Die Berufungsverhandlung fand am 29. April 2019 vor dem Obergericht des Kantons Bern statt. 3. Beweisanträge und oberinstanzliche Beweisergänzungen Oberinstanzlich wurden ein Leumundsbericht sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Berufungsführers, datierend vom 28.3.2019 (pag. 462 ff.), ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 1.4.2019 (pag. 485) und ein Verlaufsbericht betreffend die psychiatrische Behandlung des Beschuldigten, datierend vom 9.4.2019 (pag. 462 ff.), eingeholt.