1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 3.7.2018 (pag. 367 ff.) sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) von der Anschuldigung der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern zum Nachteil von C.________ (nachfolgend Straf- und Zivilklägerin) und F.________ vollumfänglich frei, unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 500.00 an den Beschuldigten für die besonders schwere Verletzung seiner persönlichen Verhältnisse. Die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 13‘853.30 auferlegte das Gericht dem Kanton Bern. Die Forderung der Straf- und Zivilklägerin C._____