Für die auf das Obsiegen entfallende amtliche Entschädigung (1/4) besteht weder für den Kanton Bern noch für Rechtsanwalt B.________ ein Rückforderungs- bzw. Nachforderungsrecht. VI. Verfügungen 19. Zur Vernichtung eingezogene Gegenstände Die vorinstanzliche Verfügung, wonach eine Spraydose, diverse T-Shirt-, Deco-, Permanent- und Paint-Marker sowie ein Textilstift zur Vernichtung eingezogen werden (Ziff. V./1. des erstinstanzlichen Dispositivs), ist in Rechtskraft erwachsen und damit nicht mehr neu zu verfügen. 20. DNA und biometrisch erkennungsdienstliche Daten