32 die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ wurde erstinstanzlich auf insgesamt CHF 9‘026.20 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) bestimmt und ist zu bestätigen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 9‘026.20 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___