teilweise vor und teilweise nach dem Urteil vom 30. November 2017 liegen. Der Beschuldigte wurde erneut unter anderem wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Darüber hinaus ist ein weiteres Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs hängig, wobei diesbezüglich die Unschuldsvermutung gilt. Kurz vor der Begehung des Raubes vom 6. Juni 2016 wurde der Beschuldigte am 26. April 2016 betreffend des Widerrufs der bedingten Entlassung verwarnt. Der Beschuldigte ist aktuell substituiert. Er ist damit nach wie vor Suchtproblemen ausgesetzt.