Die übrigen Delikte fallen in die zweite Hälfte der Probezeit (August 2016). Der Beschuldigte delinquierte trotz laufender Probezeit und zahlreicher Vorstrafen unbeirrt weiter. Die zahlreichen Vorstrafen, die erneute einschlägige Delinquenz und die damit manifestierte Einsichtslosigkeit des Beschuldigten sind bei der Prognosebildung klarerweise negativ zu werten. Die ausgesprochene Freiheitsstrafe als auch die bedingte Entlassung beeindruckten den Beschuldigten offensichtlich nicht. Er offenbarte durch sein Verhalten und die zahlreiche Delinquenz eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber dem Straf- und Vollzugssystem.