26 Strasse gestanden (pag. 455). Dem Strafbefehl ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte seinen ehemaligen Beistand mehrmals mit den Fäusten gegen den Kopf geschlagen habe (Strafbefehl vom 13.02.2018). Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft, was sich mit vier Monaten verschuldenserhöhend auswirkt. Die Freiheitsstrafe wird damit um vier Monate auf insgesamt 16 Monate erhöht. 14.7.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat sich im Strafverfahren korrekt verhalten, was erwartet werden darf und neutral zu werten ist.