Anlässlich einer verbalen Auseinandersetzung habe er sie in der Waschküche gegen eine Wand geschubst, als sie schwanger gewesen sei. Schliesslich habe er ihr anlässlich einer weiteren verbalen Auseinandersetzung das Mobiltelefon entrissen, welches sie am Kopf gehalten habe und währendem sie die Polizei avisiert habe. Daraufhin habe er sie an den Haaren gerissen und zu Boden gestossen (Strafbefehl vom 09.04.2018). Im Rahmen der oberinstanzlichen Einvernahme sagte er hierzu aus, dass er sich eigentlich gut im Griff habe. Er habe damals noch keine eigene Wohnung gehabt. Sie habe die Polizei anrufen wollen. Er sei noch nackt gewesen und habe nicht gewollt, dass sie anrufe.