25 teilt, dass das Urteil noch nicht in Rechtskraft erwachsen sei und habe sie über die weiteren Strafbefehle informiert. Seit dem 3. Juli 2018 habe der Beschuldigte nun erfolgreich Gemeinnützige Arbeit geleistet. Bis zum 13. August habe er 128 Stunden geleistet. Weitere 180 Stunden seien ihm am 9. August 2018 bewilligt worden. Alle Bewilligungen seien unter dem Vorbehalt erteilt worden, dass für den Vollzug der Freiheitsstrafe die Gemeinnützige Arbeit unterbrochen resp. abgebrochen werden würde (pag.