_ geht hervor, dass der Beschuldigte seit einigen Jahren mehr oder weniger erfolgreich Gemeinnützige Arbeit leiste. Im Januar 2018 sei der Vollzug der mehrheitlich erfolgreich geleisteten Gemeinnützigen Arbeit unter anderem im Hinblick auf die zu vollziehende Freiheitsstrafe abgebrochen worden. Der Beschuldigte habe ihnen mitge-