Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte er sodann, dass er unterdessen eine eigene Wohnung habe. Er habe den Mietvertrag am 4. Juli 2018 unterschrieben und sei sogleich eingezogen. Die Wohnung sei nur ca. 1000 Schritte von der Wohnung seiner Freundin und den gemeinsamen Kindern entfernt. Sie seien Nachbarn. Er halte sich mehr bei seiner Freundin als in der eigenen Wohnung auf. Er versuche seinen Rechten und Pflichten als Vater wieder nachzukommen und es laufe zurzeit wieder besser. Phasenweise sei es aufgrund der Drogen nicht gut gelaufen (pag. 450). Ergänzend führte er aus, dass er zuvor mit seiner Freundin und den Kindern in einer 2-Zimmer-Wohnung gewohnt habe.