Zur Situation von A.________ im Sommer 2017 wird auf den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 21.07.2017 verwiesen (pag. 211-212). Im Urteilszeitpunkt haben sich die Verhältnisse von A.________ durch diverse Abstürze insoweit verschlechtert, als er nicht mehr bei seiner Freundin wohnt und auch der Kontakt zu den Kindern aktuell nicht oder nur noch sehr beschränkt besteht (pag. 295 ff.).