Seine Auffälligkeiten waren für die Kammer klar zu erkennen. Es ist davon auszugehen, dass diese in Kombination mit der verlassenen Örtlichkeit, der Dunkelheit, der fortgeschrittenen Zeit, der Suche nach G.________ und H.________ und seiner Alkoholisierung für den Beschuldigten mindestens im Ansatz erkennbar gewesen sind. Er hat sich folglich eine schwächere Person ausgesucht und deren Vertrauen ausgenützt. C.________ schilderte, dass der Beschuldigte ihm bei der Suche nach seinen Kollegen geholfen habe (pag.