Der Übergriff war zudem nur von kurzer Dauer. Dagegen hatte der Vorfall auf C.________ durchaus negative Folgen. Er war stark verängstigt und stand unter Schock (pag. 18 f.). Zudem sei er seither nicht mehr so gerne draussen in der Nacht (pag. 286). Insgesamt ist von einer leichten Verletzung des geschützten Rechtsguts auszugehen.