Der Beschuldigte stellte C.________ ein Bein, so dass dieser zu Boden fiel. Schliesslich drohte er ihm damit, dass wenn er sich ruhig verhalte, ihm nichts passieren werde. C.________ verhielt sich daraufhin ruhig, so dass es dem Beschuldigten gelang die Wertgegenstände an sich zu nehmen. C.________ wies keine erheblichen Verletzungen auf. Er beklagte Kopf- und Rückenschmerzen, ohne dass diese jedoch einen Arztbesuch zur Folge gehabt hätten. Die entwendete Deliktssumme beläuft sich auf rund CHF 1‘000.00 und liegt damit noch im geringeren Bereich. Der Übergriff war zudem nur von kurzer Dauer.