19 gangen und wegen Widerhandlungen gegen das Eisenbahngesetz sowie die hierfür ausgesprochene Übertretungsbusse von CHF 500.00 als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Region Oberland vom 27. Juli 2017 und die hierfür bestimmte Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung von fünf Tagen sind rechtskräftig (vgl. auch Ziff. 5 hiervor). Die Schuldsprüche wegen Diebstahls und Hausfriedensbruch sind ebenfalls in Rechtskraft erwachsen, nicht aber deren Sanktion.