11.2 Subsumtion Das Beweisverfahren hat ergeben, dass es zwischen dem Beschuldigten und C.________ zu einer zweiten Begegnung kam, als letzterer auf der Suche nach seinen Kollegen gewesen ist. Dabei stellte ihm der Beschuldigte schliesslich das Bein und konnte C.________ so auf den Boden drücken. Unbestritten ist, dass C.________ betrunken war und sich ab und zu am Boden aufhielt. Das Beweisverfahren hat jedoch ergeben, dass C.________ nicht aufgrund seines Trunkenheitszustandes zu Boden gegangen ist, sondern vom Beschuldigten gewaltsam zu Boden geführt wurde, nachdem sie erneut aufeinander trafen.