16 aus dessen Jacken- und Hosentaschen das Mobiltelefon, das Portemonnaie sowie die Kopfhörer, während er zu C.________ sagte, es passiere ihm nichts, wenn er sich nicht bewege. Danach liess er von C.________ ab und entfernte sich mit dem behändigten Deliktsgut auf einem Fahrrad von den Örtlichkeiten. Damit besteht auch kein Raum für die seitens der Verteidigung anlässlich ihres oberinstanzlichen Parteivortrags aufgeführten Alternativszenarien.