___ und H.________ weisen teilweise Übereinstimmungen mit den Schilderungen von C.________ auf. Darüber hinaus sind ihre Aussagen aber von Widersprüchen und Unstimmigkeiten geprägt. Ihre Aussagen ergaben sowohl in zeitlicher als auch betreffend die inhaltliche Gestaltung des Abends kein stimmiges Gesamtbild. Anders die Aussagen von C.________. Für die Kammer ergibt sich nach Würdigung sämtlicher Beweismittel ein Gesamtbild, das dem Sachverhalt, wie in der Anklageschrift in Ziffer 1 (pag. 161 f.) umschrieben, entspricht: Es kann somit festgehalten werden, dass es am 6. Juni 2016 in S.________ im Raum U.________/T.__