Sie ergänzte, als sie draussen gewesen seien, habe G.________ immer wieder komische Anrufe bekommen. Er habe auch gesagt, dass er den Kontakt zu ihr abbrechen müsse, da sie in Gefahr sei. Sie habe später gesehen, als sie ihr Handy wieder eingeschaltet gehabt habe, dass sie Nachrichten erhalten habe, in welchen gestanden sei, dass jemand sie umbringen wolle. Es muss offen bleiben, wie diese letzte Aussage einzuordnen ist. Zusammenfassend gelangt die Kammer zum Schluss, dass nicht auf die Aussagen von H.________ abgestellt werden kann.