15 kommen sei «Soweit ich mich erinnern kann, war es am Telefon sehr undeutlich, da habe ich es noch nicht verstanden. Nach mir war es das erste Mal, als wir ihn wieder getroffen haben.» (pag. 38). Diese Aussagen den Anruf betreffend sind in sich widersprüchlich und nicht stimmig, weshalb nicht darauf abgestellt werden kann. Die Aussagen von H.________ basieren teils auf Vermutungen. So führte sie beispielsweise aus, dass sie bis heute denke, dass es [Portemonnaie und Handy] gar nicht gestohlen worden sei.