Sie seien dann gemeinsam zu diesem zurückgegangen und hätten ihn nicht mehr gefunden. Sie hätten versucht ihn anzurufen und auf einmal habe er abgenommen und etwas geschwafelt, dass ihm alles geklaut worden sei und er diesen Typen suchen müsse (pag. 35). Diese Aussage ist insofern nicht nachvollziehbar, als es nicht möglich ist, dass C.________ nach dem Vorfall noch auf seinem Handy einen Anruf hätte entgegen nehmen können. G.________ hat bei seiner Einvernahme sodann auch bemerkt, dass die „Natelgeschichte“ so nicht stimmen könne (pag. 35). Später in der Einvernahme meinte er auf Frage, wann er zum ersten Mal gehört habe, dass C.________ etwas wegge-