an, C.________ sei nach dem Vorfall zu ihnen gerannt und habe erzählt, was geschehen sei. Er habe gesagt, er sei von demselben Typen überfallen worden, der sie ein paar Stunden zuvor um Zigaretten gefragt gehabt habe (pag. 27). Bei der Fotoverweisung tendierte auch G.________ zur Nummer 12 [A.________]. Bei der Staatsanwaltschaft führte G.________ weiter aus, dass C.________ getorkelt und sich ständig auf den Boden gelegt habe; ihm sei das auf einmal zu blöd geworden (pag. 34). Er habe C.________ liegen gelassen und sei zurück zu seiner Kollegin gegangen. Sie seien dann gemeinsam zu diesem zurückgegangen und hätten ihn nicht mehr gefunden.