___ übereinstimmen. Auch der Beschuldigte erklärte, dass es bereits dunkel gewesen sei, als er am 6. Juni 2016 C.________ und G.________ um Zigaretten angefragt habe (pag. 237). Der Jahreszeit geschuldet muss die Zeit somit schon fortgeschrittener gewesen sein. Die Aussagen von G.________ können deshalb nicht stimmen. Dieser sagte aus, dass C.________ ihm erzählt habe, dass er von demselben Typ überfallen worden sei, der sie ein paar Stunden zuvor um Zigaretten gefragt habe (pag. 27). Zwar schilderte auch er, dass sie sich zwischen 2.00 und 3.00 Uhr auf der T.________ aufgehalten hätten (pag. 28). Dennoch meinte er, dass sie nachmittags nach den Zigaretten gefragt worden seien (pag.