Er [der Beschuldigte] habe ihn weiter abgetastet, habe aber nichts mehr gefunden. Bereits als er am Boden gelegen sei, habe dieser im Portemonnaie nachgeschaut, wie viel Geld er dabei gehabt habe und gemeint, er habe sicher noch mehr Geld. Danach sei dieser ohne weitere Worte auf sein Velo gestiegen und davon gefahren. Er habe Angst gehabt und sei unter Schock gestanden, weshalb er dann in die andere Richtung gegangen sei und dort G.________ wiedergetroffen habe (pag. 18). Diese Ausführungen bestätigte er im Verlaufe des weiteren Verfahrens (pag.