10 C.________ schilderte den eigentlichen Vorfall mehrfach detailliert, stimmig und nachvollziehbar (pag. 18; pag. 64 f.; pag. 289; pag. 451 f.). Das Erzählte wirkt selbst erlebt und individuell durchzeichnet. So schilderte er anlässlich der polizeilichen Befragung, dass der Beschuldigte plötzlich sein Fahrrad auf den Boden gelegt habe und auf ihn zugekommen sei. Ohne ein weiteres Wort habe er ihm ein Bein gestellt und ihn mit den Händen zu Boden gedrückt. Als er am Boden gelegen sei, habe ihm dieser sodann gesagt, dass er sich nicht bewegen solle, dann würde ihm nichts passieren.