___ begeben (pag. 289). Dasselbe sagte er in seiner oberinstanzlichen Einvernahme aus. Er habe den Beschuldigten auf der T.________ wiedergetroffen. Er habe nach den anderen gesucht und diese nicht mehr gefunden. Der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass er ihm beim Suchen helfe und sie seien gemeinsam hoch gelaufen (pag. 452). Aus den Ausführungen von C.________ geht schlüssig und konstant hervor, dass er und der Beschuldigte auf der T.________ erneut aufeinander getroffen sind. Es hat ein gemeinsames Gespräch stattgefunden, welches die Suche nach den Freunden von C.________ zum Inhalt hatte. Schliesslich sind sie gemeinsam auf den V.________ der T.________ gelaufen.