Er hatte Vertrauen zum Beschuldigten, weshalb sie auch beim zweiten Aufeinandertreffen wieder aufeinander zugingen. Dies geht insbesondere aus der Enttäuschung, welche der Vorfall bei C.________ hinterliess, hervor. Das [Der Vorfall] habe ihn zerstört und kaputt gemacht. Das habe ihm wehgetan, weil er nicht gedacht habe, dass dieser ihm so etwas antue (pag. 291). C.________ fragte den Beschuldigten sodann anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auch «wieso hesch Du das gmacht?». Er