8 Gibt nun C.________ trotz dieser einleitenden «Belehrung» zu Protokoll, dass er sich absolut sicher sei und keine Zweifel habe, so gewinnt seine Aussage aufgrund dieser eingrenzenden «Belehrung» weiter an Gewicht. Die Nennung des Beschuldigten als Täters stimmt mit der diesbezüglichen Aussage von G.________ überein, welcher ebenfalls den Beschuldigten als Täter bezeichnete, auch wenn sich dieser zwar nicht ganz sicher war. Des Weiteren passt der Beschuldigte in das von C.________ abgegebene Signalement.