_ Anlässlich der Einvernahme vom 22. Juni 2016 wurde C.________ eine Fotodokumentation vorgelegt, auf welcher er den Beschuldigten aus 16 Personen klar und deutlich als Täter erkannte. Er sagte aus, dass er sich absolut sicher sei, dass es sich um die Person Nr. 12 handle [A.________]. Dieser Mann habe in angegriffen und ausgeraubt. Er habe keine Zweifel (pag. 22). C.________ wurde zuvor darauf hingewiesen, dass er nur eine Person auf dem Foto bezeichnen solle, wenn er sich 100% sicher sei, dass es sich dabei um den Täter handle.