__ durchgeführten Fotovorweisungen entnommen werden (pag. 13 f.). G.________ seien zwei Fotoblätter vorgelegt worden und er sei darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass er sich nur zu äussern habe, wenn er sich zu 100% sicher sei, dass es sich auf dem Foto um die unbekannte Täterschaft handle. G.________ antwortete sodann, dass er zur Nummer 12 [A.________] tendiere, sich aber nicht sicher sei (pag. 28). C.________ erkannte ebenfalls die Nummer 12 [A.________] als Täter. Aus dem Nachtrag ergibt sich, dass dem Opfer und G.________ das gleiche Fotodokument vorgehalten worden sei (pag.