6 10. Beweiswürdigung der Kammer 10.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 330 f., S. 7-8 der Urteilsbegründung). Aus dem Anzeigerapport vom 7. Juni 2016 geht hervor, dass C.________ am 7. Juni 2016 um 16.05 Uhr in Begleitung seiner Mutter bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt wegen Raubes, begangen am 6. Juni 2016 um ca. 02.00 bis 03.00 Uhr in S.________ bei der T.________, erstattete (pag. 7).