9. Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte nach Würdigung sämtlicher Aussagen zu folgendem Beweisergebnis (pag. 353 f., S. 30-31 der Urteilsbegründung): «Die zusammenfassende Würdigung ergibt für das Gericht vor allem gestützt auf die sehr glaubhaften Aussagen von C.________, dass nicht die geringsten, mehr als bloss entfernten, theoretischen Zweifel daran bestehen, dass - C.________ am 06.06.2016, zwischen ca. 02:00 Uhr und 03:00 Uhr, durch Anwendung körperlicher Gewalt unfreiwillig Portemonnaie, Natel und Kopfhörer im Sinne des in der Anklageschrift umschriebenen Lebensvorgangs weggenommen wurden.