Ferner gilt es zu prüfen, ob die Täterschaft für diesen Vorfall dem Beschuldigten rechtsgenüglich nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus ist über den Zustand des Opfers bezüglich Alkohol- und Drogenkonsums sowie über den Zeitrahmen des Vorfalls zu befinden. Schliesslich ist unbestritten, dass C.________ später erneut auf seine beiden Kollegen traf und sie die T.________ verliessen. Das Opfer erstattete sodann am 7. Juni 2016 in Begleitung seiner Mutter Strafanzeige wegen Raubes. Ob C.________ bereits am 6. Juni 2016 versuchte Anzeige zu erstatten, hat ebenfalls als bestritten zu gelten.