III. 2. des angefochtenen Urteils). Ebenfalls rechtskräftig geworden ist die Verfügung betreffend die Einziehung zur Vernichtung der Spraydose und diverser T-Shirt-, Deco-, Permanent- und Paint-Marker sowie eines Textilstiftes (pag. 313, Ziff. V. 1. des angefochtenen Urteils). Von der Kammer zu überprüfen sind der Schuldspruch wegen Raubes (Ziff. I./1. des erstinstanzlichen Urteils), die Anordnung der Rückversetzung und Verurteilung zu einer Gesamtstrafe (Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteils), der Sanktionenpunkt (Ziff. III./1 des erstinstanzlichen Urteils) und die Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff.