_) und zu den Strafbefehlen vom 8. September 2017 (BM .________), vom 19. September 2017 (O .________) und vom 27. Juli 2017 (O .________) sowie die Vollzugsakten des ASMV (neu: BVD) Nr. .________ vor. An der oberinstanzlichen mündlichen Hauptverhandlung vom 27. August 2018 wurde zudem eine Einvernahme von C.________ als Zeuge und des Beschuldigten durchgeführt (pag. 450 ff.). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 467 f.): «I.