2 Von Amtes wegen wurde ein aktueller Strafregisterauszug vom 14. August 2018 über den Beschuldigten eingeholt (pag. 421 ff.). Schliesslich wurden die Akten zu den seit dem erstinstanzlichen Urteil ergangenen Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft Oberland vom 13. Februar 2018 (O .________) und vom 9. April 2018 (O .________) sowie der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 2. Mai 2018 (BM .________) ediert. Des Weiteren liegen die Akten zum Urteil vom 22. Januar 2015 (PEN .________) und zu den Strafbefehlen vom 8. September 2017 (BM .