Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 30. Januar 2018 (pag. 373 f.) reichte die amtliche Verteidigung am 19. Februar 2018 form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein und beschränkte diese auf den Schuldspruch wegen Raubes, den Sanktionenpunkt (allerdings ohne die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00, welche vorliegend akzeptiert werde) unter Kosten- und Entschädigungsfolgen sowie auf die Anordnung der Rückversetzung und Verurteilung zu einer Gesamtstrafe (pag. 379 f.).