Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Übertretungsbusse wurde auf fünf Tage festgesetzt (pag. 312). Schliesslich wurde verfügt, dass eine Spraydose, diverse T-Shirt-, Deco-, Permanent- und Paint- Marker sowie ein Textilstift zur Vernichtung eingezogen werden (pag. 313).