Zudem wurde bezüglich des beim Beschuldigten mit Verfügung des Amts für Straf- und Massnahmenvollzugs des Kantons Bern (ASMV, neu: Be- währungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern [BVD]) vom 10. Dezember 2015 aufgeschobenen Vollzugs der Reststrafe von einem Jahr und 16 Tagen Freiheitsstrafe die Rückversetzung in den Strafvollzug angeordnet (pag. 311). Der Beschuldigte wurde unter Einbezug der aufgeschobenen und nun zu vollziehenden Reststrafe im Sinne einer Gesamtstrafe gemäss Art.