1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 30. November 2017 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig erklärt des Raubes, des Diebstahls, des Hausfriedensbruchs, des geringfügigen Diebstahls, der geringfügigen Sachbeschädigung und der Widerhandlungen gegen das Eisenbahngesetz. Zudem wurde bezüglich des beim Beschuldigten mit Verfügung des Amts für Straf- und Massnahmenvollzugs des Kantons Bern (ASMV, neu: