30 Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 11. April 2018 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 1. November 2014 bis 26. Januar 2015 in Bern (Konsum von Heroin und diesem Konsum dienende Widerhandlungen), eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten;