29 Zeugenentschädigung für E.________ von CHF 45.60 (pag. 1427) erscheint eine hälftige Ausscheidung angemessen. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich damit insgesamt auf CHF 8'750.50 (Gebühren CHF 7'700.00, Auslagen CHF 1'050.00, ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). Diese sind der Beschuldigten aufzuerlegen.