Die Kammer geht insgesamt von einem monatlichen Nettoeinkommen von mindestens CHF 1'000.00 aus. Unter Abzug von pauschal 10% für den allgemeinen Lebensaufwand resultiert ein Tagessatz von CHF 30.00, welcher der persönlichen und wirtschaftlichen Lage der Beschuldigten angemessen erscheint.