Darüber hinaus war das Messer auch aufgrund der zuvor ausgesprochenen massiven Drohungen an die Adresse des Opfers, unter anderem dieses zu töten, besonderes geeignet, einen grossen Schrecken auszulösen. Insgesamt wiegt die Schwere der Verletzung der geschützten Rechtsgüter gerade noch leicht. Zur Verwerflichkeit des Handelns ist festzuhalten, dass der Beschuldigten im Rahmen des Raubs eine weniger gewichtige Rolle zukam als C.________.