C.________ hielt es mit geöffneter Klinge in der Hand des ausgestreckten Arms in Richtung seines Opfers. Wäre nicht zufälligerweise der als Polizist dafür geschulte G.________ dazu gestossen und hätte er nicht mit beherztem Einsatz C.________ das Messer aus der Hand geschlagen, wäre die Gefahr von Schnitt- oder gar Stichverletzungen erheblich gewesen. Darüber hinaus war das Messer auch aufgrund der zuvor ausgesprochenen massiven Drohungen an die Adresse des Opfers, unter anderem dieses zu töten, besonderes geeignet, einen grossen Schrecken auszulösen.