12. Allgemeines und anwendbares Recht Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung sowie zur Gesamtstrafenbildung ausführlich und korrekt erörtert (pag. 1520, S. 65 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Es kann darauf verwiesen werden. Richtigerweise hat die Vorinstanz auch auf die am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB hingewiesen.