Dass sie gleichzeitig auch aus Angst vor E.________ handelte und das Geld nicht selber auf sich trug, vermag daran nichts zu ändern. C.________ und die Beschuldigte handelten als Team. Als solches wurden sie von E.________ und dem später hinzugetretenen G.________ auch wahrgenommen. Sie führten den Diebstahl wie geplant gemeinsam durch. Die zur Sicherung der Beute von C.________ eingesetzten qualifizierten Nötigungshandlungen, insbesondere die gegen das Opfer eingesetzte Gewalt, war für die Beschuldigte zu erwarten und sie nahm diese in Kauf. Durch die spätere Übergabe des Messers an C.__